And the winner is…

Na ja, fast. Immerhin 2. beim Hunderennen des Hundesportvereins! ELVIS!!

 

Ich habe das Plakat gesehen und ihn einfach mal angemeldet, beim Spaßrennen für Jederhund (außer Windhunde ! 😉  ) Und er hat sich gar nicht schlecht geschlagen mein kleiner Flitzer 🙂 Ganz knapp hat er den 2. Platz gemacht. Go Elvis Go

Und hier noch ein Schnappschuss mit seiner festen Freundin, er ist ja inzwischen schon ein Teenager. Er und Maggie kennen sich vom ersten Tag an, sie sind gleichalt.

20180726_182707996018561651773200.jpg

Und was gibt es sonst noch?

Ich warte gerade auf meine Medikamente. Im Augenblick nehme ich gar nichts. So sieht es aus und dass jetzt schon seit mehr als zwei Wochen. Bei meinem Tumor wurde wieder mal eine Resistenz festgestellt, also brauchen wir was anderes. In Deutschland gibt es keine zugelassenen Pillen mehr für mich, in den USA schon. Es wurde ein Antrag gestellt, schon vor vier Wochen und wir warten… und warten…

…und die bösen kleinen Zellen wuseln derweil durch meinen Körper und nisten sich wieder überall ein. So langsam mache ich mich mit dem Gedanken vertraut, dass das nicht klappen könnte mit den Medis aus den USA. Das bedeutet erst mal eine Chemo und danach Immuntherapie (wobei beides in meinem Fall nicht viel bringt).  Also konkret: Abschied vorbereiten. So. Nicht pessimistisch, aber ich will nicht, dass es mich kalt erwischt. Viel mehr kann ich im Augenblick dazu nicht sagen. Jammern werde ich dann das nächste Mal. 🙂 Echt jetzt.

Die Familienstreitigkeiten befinden sich weiterhin in der Schweigephase, allerdings sind sie etwas in den Hintergrund gerückt, dafür bin ich gerade zu sehr damit beschäftigt mich mit anderen Dingen (siehe oben) auseinanderzusetzten oder nach hinten zu schieben, je nachdem. Ich erlaube mir eine „Beziehungspause“, wie der beste Ehemann von allen vorgeschlagen hat.

Und last but not least:

Meine Schwester ist schwanger! Jippie jea! Ich freu mich für sie, oder, um es in den Worten ihrer Chefin zu formulieren: Wie schön, dass sie sich diesen Wunsch in ihrem Alter noch erfüllen kann 😂😂😂 hehe

Ich musste bei der Nachricht natürlich neben den Glückwünschen für sie, auch erst mal schlucken. Ich hatte auch versucht schwanger zu werden, aber dann erwischte uns schon der Krebs eiskalt. Es war aber nicht die Schwangerschaft konkret, die mir ein wenig den Hals zuschnürte, denn ich bin sehr froh, dass ich mich jetzt nur um mich selbst kümmern muss, mit einem Kind wäre ich überfordert. Vielmehr dieses konkrete Zukunft gestalten, Pläne schmieden, Träume haben, Bilder vor seinem Augen sehen, wie in einem Jahr oder in fünf das Leben aussieht. Das hätte ich auch gern, dafür bräuchte ich kein Kind. Aber es war nach ein paar Tagen schon wieder gut. ich freue mich darauf meine Schwester fett werden zu sehen 😎😉Jeder braucht ein paar Träume 😆

2 Gedanken zu “And the winner is…

  1. Erst das Wichtige:
    § 12 Abs. 3a des Fünften Sozialgesetzbuches – SGB V- ist durch das Patientenrechtegesetz mit Wirkung zum 26.2.2013 ……………………….
    Über einen Antrag auf Leistungen muss die Krankenkasse spätestens bis zum Ablauf von 3 Wochen nach Antragseingang entscheiden. In Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) eingeholt wird, muss innerhalb von 5 Wochen nach Antragseingang entschieden werden. Der MDK muss innerhalb von 3 Wochen gutachtlich Stellung nehmen. Besondere Regelungen gelten für die Genehmigungen von zahnärztlichen Behandlungen, die hier nicht besonders betrachtet werden. Nach Ablauf der vorgesehenen Fristen

    -3 Wochen ohne die Erforderlichkeit der Einholung einer Stellungnahme,

    -5 Wochen bei Erforderlichkeit der Einholung einer gutachtlichen Stellungnahme,

    -6 Wochen bei der Notwendigkeit der Notwendigkeit der Durchführung des Gutachterverfahrens nach BMV-ZÄ

    gilt die Leistung als von der Kasse genehmigt, sofern diese dem Versicherten keinen hinreichenden Grund für die Überschreitung rechtzeitig mitteilt.

    In diesem Fall dürfen sich die Versicherten nach Ablauf der Frist die erforderliche Leistung selbst beschaffen und die Krankenkasse ist zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet. Damit der Versicherte aber zunächst überhaupt weiß, welche Fristen für seinen Leistungsantrag gelten, muss ihm die Krankenkasse unverzüglich mitteilen, wenn sie eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält………………….

    Dann das Andere: 🙂
    was für ein entzückender Kerl Dein Elvis. Sieht ganz brav und folgsam aus. Vor allem guckt er auch irgendwie sehr clever. Auf Anhieb als Zweiter durchs Ziel ist ja ne Leistung. Aber Pudel gelten eh als intelligent und sportlich.

    Lieben Gruß
    Sue

    Like

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s